Unsere Kosten im Überblick:
Die Kosten werden in der Regel vom überörtlichen Sozialhilfeträger (LVR) oder je nach Alter durch das Jugendamt oder durch die Krankenkassen übernommen. Dies wird im Einzelfall geprüft. Es wird gemeinsam mit den Klienten ein individueller Hilfeplan erstellt, der die Finanzierungsgrundlage bietet und den wöchentlichen Stundenumfang der Fachleistung festlegt. Die Klienten werden bei den Vorgängen, wie z.B. Stellen der notwendigen Anträge, Suche einer geeigneten Wohnung, usw. durch die Sozialpädagogische Praxis begleitet und unterstützt.
Die Soziotherapie wird von einem Facharzt der Psychiatrie oder Neurologen verordnet. Die ersten 5 probatorischen Stunden darf auch ein Hausarzt verordnen. Die Kosten werden zu 90 % durch die Krankenkassen (§37a SGB V) übernommen. Liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor, entsteht keine Eigenbeteiligung.